Petra Rosenberg

Brandenburger Landtag beschließt Änderung Landesverfassung

Ein RIESENERFOLG für R O S E N B E R G

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Brandenburger Landtag beschließt am 23. Juni 2022 Änderung der Landesverfassung. Damit ist das Eintreten gegen Antisemitismus und Antiziganismus künftiges Staatsziel brandenburgischer Landespolitik. Ein Staatsziel mit großer Strahlkraft. Ein Riesenerfolg für Petra Rosenberg. Nach all den Bemühungen kann R. mit Stolz auf das Erreichte und mit Zuversicht in die Zukunft blicken. Der Boden der Gemeinsamkeit mit der Mehrheitsbevölkerung wird auch zukünftig nicht verlassen, sondern allen Fragen im Kampf dem Antiziganismus steht R. weiterhin zur Verfügung. Der Verband Deutscher Sinti und Roma e. V. Landesverband Schleswig-Holstein freut sich besonders über diesen außergewöhnlichen und wegweisenden Erfolg. Schließlich wird neben Schleswig-Holstein das zweite Bundesland Brandenburg, den Kampf gegen Antiziganismus per Verfassungsauftrag aufnehmen. Sollte es nicht in jedem Bundesland so sein? Sehe dich als Wegbereiter. Herzlichen Glückwunsch aus Kiel und rufen wir laut:

Mer kamah maro Tschatschepen

Petra Rosenberg

Ein Rückblick:

Bis zu dieser Verfassungsänderung war es ein langer Weg. Über viele Jahre hat der Landesverband Deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg e. V. unter der Leitung von Petra Rosenberg immer wieder die Aufnahme des Schutzes von Sinti und Roma in die Landesverfassung sowie die Förderung ihrer gleichberechtigten gesellschaftlichen und politischen Teilhabe gefordert und viele Gespräche mit politisch Verantwortlichen geführt. Der Abschluss der Grundlagenvereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Landesverband im Herbst 2018 war ein erster wichtiger Schritt. Denn trotz einer langen Tradition gesellschaftlicher Verflechtungen in der Region wird die Relevanz des Antiziganismus und der damit zusammenhängenden strukturellen und institutionellen Macht- und Gewaltverhältnisse noch zu selten reflektiert – von der Politik, aber auch in der Öffentlichkeit. Sinti und Roma werden heute immer noch vielfach diskriminiert. Auch in Brandenburg kommt es zu rassistischen Straftaten wie auch zu Diskriminierungen und Schmähungen unterhalb der Strafrechtsgrenze. Um die Rechte der Angehörigen der Minderheit als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg trotzdem vollumfänglich zu gewährleisten, forderte R. die Ergänzung von Artikel 7a der Landesverfassung. Diese Änderung ist jetzt Realität – das ist ein deutliches Signal, sowohl an die Landespolitik, den Kommunen über Universitäten und Hochschulen bis zu den Schulen, aber auch Polizei, Gerichte, Staatsanwälte sind nun dem Kampf gegen Antiziganismus verpflichtet.